Regulatory Affairs: Herausforderungen für Schweizer Hersteller von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika (IVD)
15.08.2023
Herausforderungen für die Hersteller von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika in der Schweiz im Bereich Regulatory Affairs und neue MDR und IVDR Übergangsfristen2022 war äusserst spannend für die internationale Medizinproduktebranche. EU-Hersteller mussten die Anforderungen der Medizinprodukteverordnung (Medical Device Regulation (EU) 2017/745, MDR) umsetzen, während IVD-Hersteller mit der Einführung der EU-Verordnung über In-Vitro-Diagnostika (In vitro Diagnostic Medical Device Regulation (EU) 2017/746; IVDR) konfrontiert waren und ihre Technischen Dokumentationen für In-vitro-Diagnostika (IVD) aktualisieren mussten. Mit dem Brexit (Vereinigtes Königreich) und dem Ende des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen mit der Schweiz (Mutual Recognition Agreement, MRA) sind sowohl das Vereinigte Königreich als auch die Schweiz faktisch zu Drittstaaten geworden. Das hat erhebliche Auswirkungen auf die regulatorischen Anforderungen (Regulatory Compliance)für Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika (IVD), die auf dem britischen Markt und in der Schweiz in Verkehr gebracht werden.Was bedeutet das für Schweizer Hersteller von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika? In diesem Artikel möchten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen geben, die für Sie relevant sind.
Nachdem Kapitel 4 (Medizinprodukte) des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA, SR 0.946.526.81) nicht im Rahmen der MDR und der IVDR angepasst und verlängert wurde, müssen Schweizer Hersteller von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika (IVD) nun zusätzliche Anforderungen erfüllen, um die Konformität mit den EU-Anforderungen nachzuweisen, bevor sie ihre Produkte auf dem europäischen Markt in Verkehr bringen können. Hier sind die wichtigsten Schritte im Überblick:
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Schritte je nach Produkt und Risikoklasse variieren können. Als Schweizer Hersteller sollten Sie daher die genauen Anforderungen der MDR/IVDR für Ihre spezifischen Produkte überprüfen und gegebenenfalls Unterstützung von Expert*innen oder Berater*innen in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen Schritte korrekt umsetzen.Denn die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen (Regulatory Compliance) der EU ist entscheidend, um den Zugang zum europäischen Markt zu gewährleisten und Produkte rechtmässig in Verkehr bringen zu können. Durch eine sorgfältige Planung und Umsetzung können Sie die notwendigen Schritte zur Konformitätsbewertung effizient durchführen und ihre Produkte erfolgreich in der EU vermarkten.
Fehlende Aktualisierung des Mutual Recognition Agreement (MRA) - Konsequenzen für Schweizer Hersteller
Nachdem Kapitel 4 (Medizinprodukte) des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA, SR 0.946.526.81) nicht im Rahmen der MDR und der IVDR angepasst und verlängert wurde, müssen Schweizer Hersteller von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika (IVD) nun zusätzliche Anforderungen erfüllen, um die Konformität mit den EU-Anforderungen nachzuweisen, bevor sie ihre Produkte auf dem europäischen Markt in Verkehr bringen können. Hier sind die wichtigsten Schritte im Überblick:
- Konformitätsbewertung nach EU-Verordnungen: Schweizer Hersteller müssen ihre Produkte gemäss den EU-Verordnungen für Medizinprodukte (EU 2017/745; MDR) und In-vitro-Diagnostika (EU 2017/746; IVDR) bewerten und sicherstellen, dass sie den jeweiligen regulatorischen Anforderungen (Regulatory Compliance) entsprechen. Dies umfasst unter anderem die Erstellung von Technischen Dokumentationen und die Umsetzung von Qualitätsmanagementsystemen gemäss den Vorgaben der MDR/IVDR.
- Benennung eines Europäischen Bevollmächtigten (EU Authorized Representative, EU-REP): Schweizer Hersteller müssen eine in der EU ansässige natürliche oder juristische Person benennen. Diese Person fungiert als Ansprechpartner und Repräsentant des Herstellers in der EU und übernimmt bestimmte Verpflichtungen im Namen des Herstellers, wie beispielsweise die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden.
- Aktualisierung der Kennzeichnung: Die Kennzeichnung der Produkte muss den regulatorischen Anforderungen (Regulatory Compliance) der EU entsprechen. Das umfasst unter anderem die Anbringung der CE-Kennzeichnung (falls zutreffend), die Angabe des Europäischen Bevollmächtigten, die Produktkennzeichnung gemäss den Vorgaben der MDR/IVDR und die Bereitstellung von Gebrauchsanweisungen und Produktinformationen in den erforderlichen Amtssprachen des Zielmarktes der EU.
- Einreichung bei einer Benannten Stelle: Je nach Risikoklasse der Produkte müssen Schweizer Hersteller ihre Produkte bei einer Benannten Stelle in der EU einreichen, um eine Konformitätsbewertung durchführen zu lassen. Die Benannte Stelle überprüft die Technische Dokumentation und bestätigt die Konformität des Produkts mit den Anforderungen der MDR/IVDR. Die Zusammenarbeit mit einer anerkannten Benannten Stelle ist für bestimmte Klassen von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika (IVD) verpflichtend. Des weiteren ist je nach Klasse des Medizinproduktes oder IVD ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem erforderlich, welches ebenfalls die Anforderungen der MDR/IVDR erfüllt.
- Erstellung einer Konformitätserklärung: Schweizer Hersteller müssen eine Konformitätserklärung erstellen, in der sie bestätigen, dass ihr Produkt den regulatorischen Anforderungen (Regulatory Compliance) der MDR/IVDR entspricht. Diese Erklärung muss zusammen mit den Technischen Dokumentationen bereitgestellt werden und dem Produkt beigefügt sein.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Schritte je nach Produkt und Risikoklasse variieren können. Als Schweizer Hersteller sollten Sie daher die genauen Anforderungen der MDR/IVDR für Ihre spezifischen Produkte überprüfen und gegebenenfalls Unterstützung von Expert*innen oder Berater*innen in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen Schritte korrekt umsetzen.Denn die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen (Regulatory Compliance) der EU ist entscheidend, um den Zugang zum europäischen Markt zu gewährleisten und Produkte rechtmässig in Verkehr bringen zu können. Durch eine sorgfältige Planung und Umsetzung können Sie die notwendigen Schritte zur Konformitätsbewertung effizient durchführen und ihre Produkte erfolgreich in der EU vermarkten.